Unsere Kompetenzen
Mit fünf Rechtsanwälten unter einem Dach, die über diverse Spezialisierungen verfügen, haben wir für nahezu jedes rechtliche Problem eine Lösung.
Um eine hochqualitative Rechtsvertretung zu gewährleisten, sind der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen und die Lektüre von Fachliteratur für uns selbstverständlich. Dies gilt gleichermaßen für unser eingespieltes Team von Mitarbeitern.
Agrarrecht
Durch unsere Fachanwaltschaft ausgewiesen verfügen wir gerade im Bereich des Landwirtschafts- bzw. Agrarrechts über jahrelange Erfahrung und Kompetenzen.
In dem vielseitigen und komplexen Rechtsgebiet des Agrarrechts, dass sich mit allen Rechtsfragen beschäftigt, die in Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen können, vertreten wir Sie anwaltlich und stehen Ihnen auch in allen notariellen Angelegenheiten zur Verfügung:
Ein besonderer Schwerpunkt unser Kanzlei ist das landwirtschaftliche Erbrecht, vor allem auch die Regelungen und Besonderheiten der Höfeordnung. Es ist zu erwarten, dass die Höfeordnung bis Ende 2024 eine grundlegende Reform erfahren wird, weil die Einheitswerte in Bewertungsgesetz durch andere Werte ersetzt werden. In der Folge bedeutet dies auch eine Reform der Abfindungsansprüche der weichenden Erben.
Das landwirtschaftliche Erbrecht umfasst folgende Themen, in den wir Ihnen behilflich sind:
- Hofübergabe/Betriebsnachfolge
Wir beraten Sie engagiert zu allen Themen der Hofübergabe bzw. Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes. In diesem Bereich verfügen wir über jahrelange Erfahrung und besondere Expertise. Diese beinhaltet selbstverständlich auf die Erstellung von Testament und die Änderung der gesetzlichen Hoferbfolge.
- Hofeigenschaft
Durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft stellt sich immer häufiger die Frage nach der Hofeigenschaft. Bei Fragen rund um die Erhaltung oder den Wegfall der Hofeigenschaft, stehen wir Ihnen zur Verfügung.
- Hoferbfolge
Wenn der landwirtschaftliche Betrieb von Todes wegen vererbt wird, ist die gesetzliche oder testamentarische Hoferbfolge zu klären. Möglicherweise ist diese durch Testament zu ändern.
- Wirtschaftsfähigkeit
Der Hoferbe muss in der Regel wirtschaftsfähig sein. Wir erläutern Ihnen Voraussetzungen und Ausnahmen.
- Abfindungsansprüche
Bei der Übergabe oder Vererbung eines Hofes im Sinne der Höfeordnung steht den weichenden Erben ein regulärer Abfindungsanspruch nach § 12 Höfeordnung zu. Bei allen Fragen zur Berechnung, Regelung und Durchsetzung können Sie sich an uns wenden.
- Nachabfindungsansprüche
Für den Fall, dass der Hoferbe innerhalb von 20 Jahren nach der Hofübergabe den Hof oder Teile hiervon veräußert oder anders als landwirtschaftlich nutzt, können den weichenden Erben sog. Nachabfindungsansprüche nach § 13 HöfeO zustehen. Bei allen Fragen zur Berechnung, Regelung und Durchsetzung können Sie sich an uns wenden.
- Vererbung außerhalb der Höfeordnung
Für die Vererbung von landwirtschaftlichen Betrieben und Besitz außerhalb der Höfeordnung gilt es gleichermaßen Besonderheiten im allgemeinen Erbrecht des BGB zu beachten. Eine Vererbung an mehrere Personen oder Gesellschaften oder von Gesellschaftsanteilen kommt in Betracht.
Es können Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen. Damit verbunden sind Fragen der Bewertung des Betriebes bzw. der Gesellschaftsanteile sowie steuerliche Aspekte.
- Hoffolgezeugnis
Erstellung und Beantragung von Hoffolgezeugnissen und Vertretung im Verfahren
Wie auch im Erbrecht, gibt es auch im Familienrecht mit Bezug zu einem landwirtschaftlichen Betrieb Besonderheiten im Rahmen von Scheidungen und Eheverträgen zu berücksichtigen, auf die wir spezialisiert sind.
Bei Verkauf und Kauf sowie Übertragung von landwirtschaftlichen Grundstücken sind viele gesetzliche und behördliche Regelungen zu berücksichtigen. Es können gesetzliche Vorkaufsrechte nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zugunsten von Landwirten oder aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen bestehen.
Die Nutzung landwirtschaftlicher Grundstücke unterliegt ebenso rechtlichen Vorgaben des Umweltrechts.
Wir stehen in allen Belangten des landwirtschaftlichen Pachtrechts zur Verfügung:
- Ausgestaltung von Pachtverträgen, auch im für EEG-Analgen (Windkraft, Photovoltaik)
- Kündigung und Beendigung von Pachtverträgen
- Rechte und Pflichten während der Laufzeit
- Kaufrecht
- Schadenersatzrecht
- Reitunfälle und Personenschaden
- Tierarzthaftung
- Tierhalterhaftung
- Versicherungsfragen
Wir beraten Sie zu Fragen der Agrarförderung:
- Agrarsubventionen (Rechtmäßigkeit, Rückforderungen)
- Cross Compliance-Verstöße
- Ausgleichszahlungen
- Agrarumweltmaßnahmen für Landwirte
- Investitionsförderung für Landwirte
Das Agrarumweltrecht umfasst verschiedene Bereiche, die alle in irgendeiner Form mit der Landwirtschaft und dem Umweltschutz im Zusammenhang stehen. Dazu gehören unter anderem:
- Naturschutzrecht (z.B. Schutz von Arten, Biotope, Naturschutzgebiete)
- Wasserrecht (z.B. Gewässerschutz, Wasserentnahme, Wasserschutzgebiete)
- Bodenschutzrecht (z.B. Vermeidung und Sanierung von Bodenbelastungen)
- Düngemittelrecht (z.B. Einschränkungen bei der Ausbringung von Düngemitteln)
- Pflanzenschutzrecht (z.B. Regelungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln)
- Tierschutzrecht (z.B. Regelungen zur Tierhaltung und -transport)
- Emissionsrecht (z.B. Regelungen zur Luftreinhaltung, Geruchsemissionen)
- Landschaftspflegerecht (z.B. Förderung von Maßnahmen zur Landschaftspflege)
Wir unterstützen und beraten Jäger und Jagdverpächter in Fragen rund um Jagd und Forst.
- Jagdgesetz, Jagdausübung
- Tierschutz,
- Waffenrecht
- Prüfung und Erstellung von Jagdpachtverträgen
- Hilfe bei Streitigkeiten und Konflikten zwischen Jagdpächtern, Jägern und Landwirten.
- Beratung in Angelegenheiten wie Wildschäden, Wildunfällen
Aufgrund einer Vielzahl von Verfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht in Fragen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung verfügen wir über eine besondere Expertise in diesen Fragen und helfen Ihnen hier gern weiter:
- Prüfung von Rentenansprüche gegen die Landwirtschaftlichen Alterskasse
- Prüfung von Höhe und Rechtmäßigkeit der Beiträge der Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekasse
- Sämtliche Leistungsansprüche gegen die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG) in allen Bereichen
- Streitigkeiten mit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Arbeit
Bei uns finden Sie umfassende Informationen zu allen relevanten arbeitsrechtlichen Themen. Wir unterstützen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei allen rechtlichen Fragen und Herausforderungen rund um das Arbeitsverhältnis. Wir bera-ten Sie zu Themen wie Arbeitsverträgen, Arbeitszeitregelungen, Urlaubs-ansprüchen, Kündigungen, Abmahnungen, Lohn- und Gehaltsfragen, Tarifverträgen, Mutterschutz/Elternzeit und vielem mehr. Wir vertreten Ihre Interessen vor Gericht und außer-gerichtlich und behalten dabei stets die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung im Blick.
Erbe
Als Fachanwälte bieten wir Ihnen das gesamte Spektrum der erbrechtlichen Beratung. Mit dem Wissen, dass erbrechtliche Fragen mit einer Vielzahl von Emotionen ver-bunden sein können, suchen wir eine sachliche und schnelle Lösung mit Augen-maß. Unabhängig davon, ob es um die Errichtung eines Testaments oder die streitige Erbauseinandersetzung geht, helfen wir Ihnen bei Folgenden Fragestellungen:
Mit einem Erb- oder Pflichtteilsverzicht erklären die Erben oder Pflichtteilsberechtigten einen entsprechenden Verzicht, der zwingend notariell beurkundet werden muss. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Kind bereits eine hohe finanzielle Unterstützung vom Erblasser erhalten hat und daher auf eine erneute Erbschaft verzichtet, um anderen Familienmitgliedern mehr zu ermöglichen. Ein Erbverzicht kann auch in einem Testament oder einem Erbvertrag festgehalten werden.
Wir beraten Sie zudem, wenn Sie Fragen zur Wirksamkeit oder Reichweite eines bereits abgeschlossenen Verzichts haben.
Wenn ein Erbfall eingetreten ist, wird häufig ein Erbschein benötigt. Ein Erbschein dient als Nachweis über die Erbfolge und wird meist benötigt, wenn der Nachlass nicht durch ein notarielles Testament geregelt wurde. Der Erbschein wird insbesondere benötigt, um Bankkonten oder andere Vermögenswerte des Verstorbenen freizugeben, um Grundstücke zu übertragen oder um als Erbe im Rechtsverkehr auftreten zu können. Als Notare können Sie einen Erbscheinsantrag durch uns erstellen lassen.
Im Bereich der Höfeordnung muss immer ein sog. Hoffolgezeugnis beantragt werden, um die Erbfolge nachzuweisen. Besteht Uneinigkeit über die Erbfolge oder Hoferbfolge, ist dieses in einem Erbscheinsverfahren oder Feststellungsverfahren zu klären. Hier können Sie ebenfalls auf unsere Expertise vertrauen.
Wenn mehrere Erben vorhanden sind, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass gehört allen Erben gemeinsam. Durch die Erbauseinandersetzung bekommt jeder Erbe seinen Anteil. Wir erstellen für Sie Erbauseinandersetzungsverträge und beraten Sie in allen Belangen der Berechnung und Geltendmachung von Erbansprüchen, auch unter Berücksichtigung lebzeitiger Schenkungen oder Pflegeleistungen.
Fall Sie sich Pflichtteilsansprüchen ausgesetzt sehen oder diese gegen den Erben geltend machen möchten, stehen wir Ihnen außergerichtlich und im Prozess zu Seite.
Bei der Übergabe oder Vererbung eines Hofes im Sinne der Höfeordnung steht den weichenden Erben ein regulärer Abfindungsanspruch nach § 12 Höfeordnung zu.
Für den Fall, dass der Hoferbe innerhalb von 20 Jahren nach der Hofübergabe den Hof oder Teile hiervon veräußert oder anders als landwirtschaftlich nutzt, können den weichenden Erben sog. Nachabfindungsansprüche nach § 13 HöfeO zustehen. Bei allen Fragen zur Berechnung, Regelung und Durchsetzung und Abwehr können Sie sich an uns wenden.
Die Mediation ist ein Verfahren Streitbeilegung außerhalb eines Gerichtsverfahrens. Wir begleiten und vertreten Sie in diesen Verfahren gern, denn häufig bietet diese Art der Streitbeilegung neue Sichtweisen und die Möglichkeit flexibler Lösungen, die über die rein juristische Betrachtungsweise hinausgehen.
Der Testamentsvollstrecker setzt den im Testament niedergelegten Willen des Erblassers um. Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers werden durch das Testament oder den Erbvertrag geregelt. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Testamentsvollstreckung zur Verfügung.
Ein Erbe soll häufig ausgeschlagen werden, wenn der Nachlass überschuldet ist. Eine Ausschlagung kann aber auch aus anderen taktischen Gründen (Steueroptimierung, persönliche Gründe, Geltendmachung eines Pflichtteils) in Betracht kommen.
Pragmatische Fragen wie die Regelung des Erbes werden oft verdrängt. Ein fehlendes Testament kann schwerwiegende Folgen haben, Der Erblasser kann ein Testament entweder handschriftlich selbst verfassen oder ein notarielles Testament errichten. Ein Erbvertrag ist eine in Vertragsform errichtete und dadurch mit Bindungswirkung ausgestattete Verfügung von Todes wegen. Der Erbvertrag unterscheidet sich vom Testament dadurch, dass der Erblasser seine vertragsmäßigen Verfügungen von Todes wegen nicht mehr frei einseitig widerrufen kann, weil er seine Testierfreiheit im Umgang der vertraglichen Bindungen aufgegeben hat, sodass diese nur noch gemeinsam aufgehoben werden können.
Zu empfehlen ist unbedingt ein notarielles Testament. Hier ist die fachliche Beratung jedenfalls gesichert.
Wir können Sie auch in besonderen Konstellationen beraten und Lösungen aufzuzeigen, z.B.
- Behinderten- und Bedürftigentestament
- Vererbung in Patchwork-Familien
- Regelungen bei minderjährigen Kindern oder nach Scheidung
- Vererbung von Höfen bzw. landwirtschaftlichen Betrieben
- Vererbung von Unternehmen oder Unternehmensanteile
Familie
Wir stehen Ihnen in allen rechtlichen Belangen rund um Familie und Beziehungen zur Seite. Egal, ob es um Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Adoption oder andere familienrechtliche Fragen geht, wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse und Interessen zu finden. In notarieller Hinsicht erstellen wir für Sie vorsorgende Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Auch leiten wir die erforderlichen Schritte für eine Adoption ein und führen das Verfahren für Sie.
Immobilien
Das Immobilienrecht zählt zu den Schwerpunkten unserer notariellen Tätigkeit.
Wir beurkunden beispielsweise Kaufverträge, Bauträgerverträge oder Verträge über Erbbaurechte. Außerdem beurkunden wir Teilungserklärungen, mit denen Sie Mehrfamilienhäuser in Wohnungs- oder Teileigentum aufteilen. Alle im Folgenden erläuterten Grundstücksgeschäfte haben gemeinsam, dass sie einer besonders sorgfältigen Vorbereitung und genauen Abwicklung bedürfen. Die vorherige Beratung zu den Inhalten, die Vorbereitung des Entwurfs sowie die Abwicklung des Vertrags nach Beurkundung mit den Schnittstellen zu Behörden, Ämtern und Banken übernehmen wir als Notare gern für Sie.
Unsere notarielle Tätigkeit umfasst den Entwurf und die Beurkundung von Immobilienkaufverträgen jeglicher Art, sei es für unbebaute oder bebaute Grundstücke, insbesondere auch Landwirtschaftsflächen, Wohnungs- und Teileigentum oder Erbbaurechte.
Wenn Sie den Entwurf eines Kaufvertrags beauftragen möchten, bitten wir Sie, uns das Datenblatt (verlinken) ausgefüllt zu übersenden. (Datenblatt muss noch erstellt werden)
Wenn Sie ein Darlehen aufnehmen, um beispielsweise eine Immobilie oder eine betriebliche Investition durchzuführen, möchte die finanzierende Bank in der Regel Sicherheiten. Als eine solche Sicherheit dient eine Grundschuld oder Hypothek, die in das Grundbuch eingetragen wird und durch einen Notar zu beurkunden ist.
Ihre finanzierende Bank stellt Ihnen üblicherweise mit den Kreditunterlagen Formulare zur Bestellung von Grundschulden oder Hypotheken zur Verfügung. Leiten Sie uns diese bitte weiter, damit wir sie für die Beurkundung vorbereiten und vorher noch einmal inhaltlich überprüfen können.
Sofern Grundschulden ohne Beteiligung von Banken oder sogenannte Eigentümergrundschulden bestellt werden sollen, erstellen wir gerne den vollständigen Urkundenentwurf.
Ferner können wir nach Vorlage der Löschungsunterlagen auch die Löschung erledigter Grundschulden oder Hypotheken im Grundbuch für Sie veranlassen.
Wir sind ebenso mit der Abwicklung von Bauträgerprojekten betraut. Wir sind dabei in allen Projektphasen tätig, d.h. von der Abwicklung der Ankaufsverträge über Entwurf und Beurkundung von Teilungserklärungen samt Gemeinschaftsordnung und Baubeschreibung bis zur Erstellung der Musterbauträgerverträge und der Durchführung der einzelnen Beurkundungen mit den Endkunden.
Unser Notariat hat langjährige Erfahrung in der Abwicklung von Bauland- und Projektentwicklungen, sowohl für private Investoren und Projektentwickler als auch für Kommunen.
Wir beurkunden Ankaufsverträge in Investorenmodellen, Umlegungsvereinbarungen sowie sämtliche städtebauliche Verträge. Dem Weiteren entwerfen wir Musterkaufverträge mit den jeweiligen Besonderheiten (bspw. Einheimischen-Modelle, Wiederkaufsrechte, Nachzahlungsverpflichtungen) und beurkunden diese Verträge mit den Bauherren.
Erbbaurechte räumen dem Berechtigten das langfristige Recht ein, auf einem Grundstück eine Immobilie zu errichten. Unser Notariat berät seit vielen Jahren Erbbaurechtsgeber und Erbstätter bei der Vertragsgestaltung und – durchführung.
Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner für sämtliche in das Grundbuch einzutragende Rechte und deren Löschung zur Verfügung.
Hierzu gehören insbesondere:
- Bestellung von Erbbaurechten,
- Bestellung von Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten (bspw. Geh- und Fahrrechte, Leitungsrechte, Nutzungsrechte, z.B. für Windkraftanlagen, Kabeltrassen, Grenzbaurechte, Stellplatzrechte, Abstandsflächenrechte etc.),
- Bestellung von Nießbrauchrechten
- Bestellung von Reallasten (bspw. zur Sicherung von Leibrenten oder Pflegeverpflichtungen)
- Bestellung von Vorkaufsrechten und Ankaufsrechten,
- Bestellung von Wohnungsrechten,
- Grundbuchberichtigungsanträge, z.B. im Erbfall oder bei Änderungen im Gesellschafterbestand, Namensänderung
- Grundstücksteilungen und Grundstücksvereinigungen,
- Löschungsbewilligungen und Löschungsanträge für Grundbuchrechte jeglicher Art
Wir beraten Sie engagiert zu allen Themen der Hofübergabe bzw. Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes. In diesem Bereich verfügen wir über jahrelange Erfahrung und besondere Expertise.
Wir nehmen uns Zeit, mit Ihnen die bestmögliche Nachfolgeregelung zu finden. Dabei sorgen wir für eine grundlegende Absicherung des Hofübergebers und seines Ehepartners und behalten gleichzeitig die Interessen des Übernehmers und aller weiteren Familienmitglieder im Auge. Zur Vermeidung steuerlicher Risiken stimmen wir uns eng mit Ihrem steuerlichen Berater ab.
Eine Teilungserklärung ist eine notarielle Urkunde, mit der Wohnungseigentum an einem Gebäude begründet wird. Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses erklärt die Aufteilung einer Wohnimmobilie in mehrere Wohnungen unter Bildung von Miteigentumsanteilen bzw. Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Im Weiteren beinhaltet die Teilungserklärung Informationen zum Eigentum bzw. zu sogenannten Sondernutzungsrechten sowie oftmals auch bestimmte Rechte und Pflichten der Eigentümer. Wir erstellen als Notare individuelle Teilungserklärungen nebst Gemeinschaftsordnungen. Vorstehendes gilt entsprechend für die Bildung von Teileigentum bei gewerblicher Nutzung.
Es kann aus erbrechtlichen, steuerrechtlichen, sozialrechtlichen oder persönlichen Gründen gewünscht sein, Immobilienvermögen bereits zu Lebzeiten auf die Erben bzw. Kinder oder den Ehegatten zu unentgeltlich zu übertragen. Es handelt sich in diesem Fall um eine Schenkung, wobei üblicherweise von den Schenkern bestimmte Rechte vorbehalten werden (Nießbrauchsrecht, Wohnungsrecht, Leibrente, Pflegeverpflichtung). Häufig soll durch einen Übergabevertrag das Erbe schon zu Lebzeiten auf den Erben übertragen werden.
Unternehmen
Wir begleiten und betreuen Unternehmen in gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen von der Unternehmensgründung über Änderungen von Gesellschafterbestand, Rechtsform, Satzung sowie Unternehmenskauf bis zur Unternehmensnachfolge. Wir entwerfen die maßgeblichen Dokumente und nehmen erforderliche Anmeldungen zum Handelsregister vor.
Auch im Hinblick auf den Erwerb oder das Halten von Immobilieneigentum gibt es gesellschaftsrechtliche Optimierungsmöglichkeiten, die wir in unsere Beratung einbeziehen und in enger Abstimmung mit Ihrem steuerlichen Berater mit Ihnen gestalterisch umsetzen.
• Gründung von Unternehmen (UG, GmbH, KG, GmbH & Co KG)
• Satzungs- und Vertragsänderungen von Gesellschaften
• Gesellschafterwechsel und Anteilsübertragungen
• Umwandlungen, Formwechsel
• Handelsregisteranmeldungen
• Vollmachten und Vorsorge
• Unternehmensnachfolge
Vorsorge (Vollmacht, Patientenverfügung)
Viele fragen sich, ob sich die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe oder notarieller Leistungen in ihrem Fall auch wirklich lohnt und sind hinsichtlich der Höhe der entstehenden Kosten besorgt. Transparenz und Vorhersehbarkeit sind uns daher ein wichtiges Anliegen.