Unfälle gibt es tagtäglich. Häufig ist es nur ein kleiner Moment der Unachtsamkeit, der weitreichende Folgen mit sich bringt. Viele Betroffene stehen angesichts der Flut von Gesetzen und Rechtsprechung sowie der stetig sinkenden Regulierungsbereitschaft der Beteiligten bei der Schadenabwicklung vor einer unlösbaren Aufgabe.
Nach einem Unfall übernehmen wir für Sie die komplette Schadensregulierung gegenüber den beteiligten Versicherungen und beraten Sie umfassend über all Ihre Ansprüche. In vielen Fällen können die Kosten unserer Tätigkeit der haftenden Versicherung auferlegt werden.
Auch in Randbereichen des Verkehrsrechts, wie z. B. dem Recht der Fahrerlaubnis, werden wir gerne für Sie tätig.
Bei Verkehrsverstößen vertreten wir Sie gegenüber der Ordnungsbehörde bzw. im Strafverfahren. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.