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Kanzlei Mönig & Mönig

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Schnell gerät man in die sprichwörtlichen Mühlen der Justiz, meist, weil etwas vorgefallen ist, oft einfach nur, weil man zur falschen Zeit am falschen Ort war.

Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt oder sind Sie in Konflikt mit Staatsanwaltschaft oder Polizei geraten, ist es außerordentlich wichtig, unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren hat jedermann das Recht auf eine anwaltliche Verteidigung. Häufig sind es gerade die ersten Schritte, die sich weitreichend auf den weiteren Verlauf des Strafverfahrens auswirken.

Bereits von Beginn an übernehmen wir den Kontakt zu den Ermittlungsbehörden und Gerichten. Wir tragen dafür Sorge, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und ein faires Verfahren sichergestellt wird. Als Verteidiger ist es uns möglich, bereits frühzeitig Akteneinsicht zu erlangen und so die prozessualen und taktischen Möglichkeiten einer effektiven Strafverteidigung auszuschöpfen. Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich – bestenfalls bevor Sie sich bei der Polizei äußern.

Mit dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit wird fast jeder Bürger im Laufe seines Lebens ein oder mehrere Male konfrontiert. Ganz überwiegend handelt es sich dabei um Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr.

Die Verhängung von Bußgeldern oder gar Fahrverboten stellen dabei häufig empfindliche Sanktionen dar, deren Grundlage zweifelhaft sein kann. Durch das anwaltliche Recht auf Akteneinsicht besteht die Möglichkeit, die Grundlage der Verhängung einer Sanktion im Bußgeldverfahren zu überprüfen und gegebenenfalls hiergegen vorzugehen.

Aufgrund der kurzen Einspruchsfrist von lediglich zwei Wochen empfehlen wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.

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