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Kanzlei Mönig & Mönig

Pferderecht

Das Pferderecht ist kein gesetzlich definierter Begriff. Es umfasst alle rechtlichen Facetten rund um das Pferd bzw. in Ausübung mit dem Pferdesport. Im Wesentlichen besteht ist es aus dem Kaufrecht. Aber auch Fragen aus dem Bereich der Pferdehaltung, die Tierhalterhaftung (Personenschäden, Reitunfälle, Verkehrsunfälle mit dem Pferd) und die Tierhüterhaftung sind oft Anlass von juristischen Streitigkeiten. Durch die zentrale Bedeutung der Ankaufsuntersuchungen wird auch der Tierarzt neben seinen Behandlungsfehlern oft in den Rechtsstreit einbezogen. Eine Schnittmenge des Pferderechts bildet ebenfalls das Agrarrecht. Vor allem das Pachtrecht, das spezielle Baurecht aber auch umweltrechtliche Fragen spielen hier eine Rolle. Einen Schutz vor Unsicherheiten bzw. Rechtsstreitigkeiten ist die Erstellung eines auf den Einzelfall abgestimmten Vertrags. Im Pferderecht von besonderer Bedeutung sind hier Kaufverträge, Leasingverträge, Reitbeteilungsverträge, Pferdepensionsverträge, Deckverträge etc. Bei all diesen klassischen juristischen Facetten ist die Kombination mit dem Fachwissen rund um das Pferd von ausschlaggebender Bedeutung.

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