Notarin Judith Mönig steht Ihnen als Trägerin des ihr im Jahre 2017 verliehenen öffentlichen Amtes dienstleistungsorientiert und unparteiisch zur Verfügung. In notariellen Urkunden, welche einen besonders hohen Standard der Beweissicherung bieten, protokolliert sie Ihre Willenserklärungen. Für eine Vielzahl bedeutsamer Rechtsgeschäfte ist die Mitwirkung des Notars gesetzlich zwingend vorgeschrieben, z.B. bei einem Grundstückskaufvertrag oder der Gründung von Kapitalgesellschaften.
Notar a.D. Manfred Mönig übt das Notaramt nach 37 Praxisjahren wegen Erreichens der Altersgrenze nicht mehr aus, ist aber in unserer Kanzlei weiterhin beratend für Sie tätig. Sein besonderes Spezialgebiet ist das Landwirtschafts- und Höferecht. Hier blickt Notar a.D. Mönig auf einen großen Erfahrungsschatz an umfangreichen Hofübertragungen – insbesondere unter Beachtung der Höfeordnung – zurück.
Häufige notarielle Tätigkeiten sind ansonsten beispielsweise:
- Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten (Kaufverträge, Schenkungen, Nießbrauch, Bestellung von Grundpfandrechten)
- Erb- und Schenkungsrecht (Testament/Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Schenkungs- und Überlassungsverträge, Testamentsvollstreckung)
- Handels- und Gesellschaftsrecht (Gründung von Gesellschaften und Firmen, Änderung von Gesellschaftsverträgen, Anmeldungen zum Handelsregister)
- Familie, Ehe, Partnerschaft (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Adoption, Partnerschaftsvertrag)
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
- Vereinsgründungen
Unter diesem link finden Sie bei Bedarf Erklärvideos des Deutschen Notarvereins zu notarspezifischen Themen (Grundstückskaufvertrag, Testament etc.).: www.dnotv.de/services/erklaervideos/