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Kanzlei Mönig & Mönig

Kauf- und Werkvertragsrecht

Bei der Abwicklung von Kauf- und Werkverträgen kommt es in der Praxis leider für beide Vertragsparteien immer wieder zu Problemen.

Relevant sind dabei häufig Fragen im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Mängelansprüchen, Garantien oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch die mitunter komplizierten Regelungen über Fernabsatzverträge und Versendungsverkäufe führen nicht selten zu Beratungs- und/oder Handlungsbedarf. Hierbei spielen Internetgeschäfte eine große Rolle. Von entscheidender Bedeutung sind zudem häufig die rechtlichen Möglichkeiten in Bezug auf die Loslösung von Kauf- und Werkverträgen.

Ob als Unternehmer, Handwerker oder Privatkunde – in diesen und allen weiteren Fragestellungen rund um das Thema Kauf- und Werkvertragsrecht beraten wir Sie gerne.

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