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Kanzlei Mönig & Mönig

Höferecht

Rechtsanwalt und Notar Manfred Mönig ist spezialisiert auf das Höferecht, ein landwirtschaftliches Sondererbrecht, das für die Vererbung und Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe ab einer bestimmten Größe gilt. Voraussetzung für die Anwendung ist, dass die Eintragung in der sog. Höferolle erfolgt ist. Die Besonderheit gegenüber dem allgemeinen Erbrecht liegt dann darin, dass der Hof nur geschlossen an einen Erben vererbt/übertragen werden kann, während die weichenden Erben und ggf. sonstige Anspruchsberechtigte Abfindungsansprüche erhalten.

Hauptanliegen unserer diesbezüglichen Tätigkeit ist die Beratung und Gestaltung von Hofübergabeverträgen und sonstigen erbrechtlichen Lösungen, wobei wir Wert auf einen „runden Tisch“ legen – eine Erörterung innerhalb der Familie, um eine generationengerechte Lösung zu finden.

Rechtsanwalt Mönig ist aber auch im streitigen höferechtlichen Bereich tätig, wenn es z. B. über die Ansprüche der weichenden Erben oder sog. Nachabfindungsansprüche bei Veräußerung von landwirtschaftlichem Grund und Boden oder aber durch landwirtschaftsfremde Nutzung geht.

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