Immer häufiger werden Waren gekauft oder Leistungen in Anspruch genommen, ohne für die entstandenen Kosten aufzukommen. Für den Unternehmer, Dienstleister oder sonstigen Anspruchsinhaber stellen nicht bezahlte Rechnungen meist ein ernsthaftes Problem dar. Die Geltendmachung und Durchsetzung offener Forderungen ist regelmäßig mit viel Aufwand, Zeit und Mühe verbunden. Nicht selten werden selbst verfasste Mahnschreiben nicht ernst genommen oder schlichtweg ignoriert.
Gerne stehen wir Ihnen in dieser oft unliebsamen Situation hilfreich zur Seite. Die effektive Durchsetzung von Forderungen im außergerichtlichen Wege oder im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens gehört dabei genauso zu unserem Tätigkeitsbereich, wie die Geltendmachung einer Forderung im Klagewege. Hierbei arbeiten wir stets ausgerichtet an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit.
Nach Erwirken eines Titels in Form eines Vollstreckungsbescheides oder obsiegenden Urteils setzen wir uns für eine schnelle und effektive Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ein und nehmen damit alle Möglichkeiten wahr, um Ihnen zur Erfüllung Ihrer Forderung zu verhelfen. Dabei übernehmen wir gerne auch die Überwachung des vollständigen Forderungsausgleiches.
Sobald beim Schuldner eine Verzugslage eingetreten ist, muss dieser auch für die Kosten unserer Inanspruchnahme aufkommen.