Ca. zwei Drittel der Deutschen haben weder ein Testament errichtet, noch einen Erbvertrag abgeschlossen. Darüber hinaus sind viele privat errichtete Testamente unwirksam, weil ihr Inhalt zu unbestimmt ist oder Formfehler enthält. In diesen Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das kann für unerwünschte Überraschungen sorgen. So können z.B. eine Erbengemeinschaft entstehen, bei der kein Erbe allein über seinen Erbanteil verfügen kann. Minderjährige Kinder können zu Erben eines mit Verbindlichkeiten verbundenen Nachlasses werden. Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften gehen bei der gesetzlichen Erbfolge sogar komplett leer aus.
Um Ihren letzten Willen wirksam zu gestalten, unterstützen wir Sie bei der Errichtung von Testamenten bzw. Erbverträgen. Hierunter fallen auch Regelungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (Übergabeverträge, höferechtliche Verträge).
Des Weiteren betreuen wir Sie bei allen Erbauseinandersetzungen auch hinsichtlich der prozessualen Durchsetzung.