Das Arbeitsrecht ist außerordentlich vielfältig und unterliegt aufgrund von Rechtsprechungsänderungen, Gesetzesreformen und der Einbindung von Tarifverträgen einem ständigen Wandel. Zu unserer Mandantschaft zählen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Als Arbeitnehmer beraten und vertreten wir Sie in Fragen zu Ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis ebenso wie im Kündigungsfalle. Bei der Herangehensweise gegenüber Ihrem Arbeitgeber legen wir großen Wert auf Ihre speziellen Wünsche.
Sind Sie Arbeitgeber, stehen wir Ihnen in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts zur Verfügung. Wir unterstützen Sie im Konfliktfall, stehen Ihnen aber auch gern im Vorfeld gestaltend zur Seite.
Bei der Betreuung von Arbeitnehmern geht es häufig um folgende Fragestellungen:
- Abschluss und Änderung eines Arbeitsvertrages
- Regelung von Lohnansprüchen
- Regelung von Urlaubsansprüchen
- Recht des befristeten Arbeitsverhältnisses
- Mutterschutz und Elternzeit
- Anwendung von Tarifverträgen
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Kündigungsschutz
- Regelung von Abfindungen und Abfindungsverträge
- Überprüfung von Arbeitszeugnissen
- Ausbildungsverhältnisse
Bei der Betreuung von Arbeitgebern besteht ergänzend häufig folgender Tätigkeitsbedarf:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Abänderung von Arbeitsverträgen im Rahmen des Direktionsrechts oder durch Änderungskündigung
- Versetzung von Arbeitnehmern
- Kündigungsrecht
- Anwendung von Tarifverträgen
- Teilzeit- und Befristung
- Wettbewerbsverbot
Antworten auf diese und andere Fragen gibt Ihnen Frau Rechtsanwältin Judith Mönig, Fachanwältin für Arbeitsrecht.